1. Gültigkeit
2. Umfang, Ausführung und Lieferort
3. Software und Know-how
4. Dokumentation
5. Diskretion
6. Verpflichtung zur Kundeninformation
7. Bedingungen
Nur schriftlich bestätigte Bedingungen sind verbindlich. Diese Bedingungen werden unter den folgenden Umständen verlängert:
- a) Wenn Informationen, die der Lieferant für die Ausführung des Auftrags benötigt, nicht rechtzeitig bei ihm eingehen oder wenn der Kunde diese Informationen nachträglich ändert;
- b) wenn der Kunde mit der Ausführung seines Teils der Arbeiten oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist, d.h. wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- c) wenn Hindernisse auftreten, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat, wie z.B. Naturereignisse, Mobilmachung, bewaffnete Konflikte, innere Unruhen, Epidemien, Unfälle und Krankheiten, schwerwiegende Produktionsunterbrechungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Materiallieferungen sowie behördliche Maßnahmen.
Der Lieferant hat das Recht auf Teillieferungen.
Wenn Verzögerungen auftreten, sollte der Kunde mit dem Lieferanten eine angemessene Frist festlegen, in der die Lieferung durchgeführt werden kann. Kommt der Lieferant diesen Verpflichtungen nicht vor Ablauf dieser Frist nach, kann der Kunde auf die verspätete Zahlung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten, sofern er innerhalb von drei Tagen seine Absichten erklärt.
Wird festgestellt, dass der Lieferant die Zeitverzögerung zu vertreten hat, so behält der Besteller trotz verspäteter Erfüllung, Verzicht auf Zahlung oder Rücktritt vom Vertrag das Recht auf Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch höchstens bis zu zwanzig Prozent des Wertes der verspäteten Lieferung. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen.